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Vermittlung von Ferienwohnungen
Die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen vermittelt - provisionsfrei für den Mieter Übernachtungsleistungen und erbringt keine eigenen Leistungen.
Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter/in und dem Gast zustande. Die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie vermittelt Unterkünfte und überprüft im System des Vermieters/in, ob die vom Gast gewünschte Unterkunft verfügbar ist.
Der Mietvertrag ist ist mit dem Versand des Buchungsformulars verbindlich abgeschlossen. Der Mieter erhält danach eine Buchungsbestätigung sobald die Reservierung vom Vermieter bestätigt ist. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Objekt für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten.
Es gelten die Geschäftsbedingungen und Rücktrittsbedingungen des Vermieters/in.. Die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen haftet ausschließlich für die Ordnungsmäßigkeit der Vermittlungsleistung. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Störungen auf Grund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz besteht nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Vielmehr sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne nach zur Anwendung zu bringen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters für Mieter
Vorauszahlung der Miete
Fälligkeit der Zahlung
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die
gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig
bei Abschluss des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt, in dem
die Firma Vermittlung von Ferienwohnungen, den Vermietern die
Buchung der Unterkunft bestätigt. Die Miete wird durch Überweisung
auf das Konto des jeweiligen Vermieters/in bezahlt. Die
Bankverbindung wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung
mitgeteilt. Die Zahlung kann jedoch auch in bar oder per Kreditkarte
erfolgen. Der Gast erhält für die geleistete Zahlung eine Quittung
oder Rechnung
Verzug:
Hat der Mieter bei Bezug der Mieträume die fällige Miete nicht
bezahlt, gerät er in Verzug und hat der Vermieterin den Mietschaden
zu ersetzen.
Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages:
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der
befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
schriftliche Kündigung:
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der
Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages der Vermieter/in
gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass
er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis
beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter
gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter
nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das
Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.
Pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger
Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter:
Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:
Kündigung:
Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den
dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der
Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine
pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen: Wenn der Mieter den
Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden
Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung
verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie
folgt zu zahlen: Wird die Kündigung mehr als 7 Tage vor dem
vereinbarten Mietantritt ausgesprochen, ist dem Vermieter kein
Schadensersatz zu leisten. Wird die Kündigung zwischen dem 1. und 7.
Tag vor Mietantritt ausgesprochen, sind 30% des Mietpreises fällig.
Wird die Kündigung am Tage des Mietantritts ausgesprochen oder der
Gast erscheint nicht zum vereinbarten Termin, ist der volle
Mietpreis zu erstatten. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass den Vermietern gar kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden
ist
Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter:
Der Vermieter wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im
Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die
Neuvermietung der entsprechenden Wohnungn bemühen. Der Mieter darf
einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus
unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden
entstanden sei.
4. Eine Haftung der Vermieter/in für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen; das gilt auch für die Haftung des Vermittlers.
6. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist
gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg